Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause
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Ambulante Pflegedienste können eine ganze Reihe von Aufgaben übernehmen, um den Alltag des Pflegebedürftigen zu optimieren und Angehörige zu entlasten.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Unterstützung bei der Körperpflege, Anziehen und Ausziehen
- Hilfe bei der Haushaltsführung wie Reinigung der Wohnung
- Betreuung in Form von Spaziergängen, Begleitung zu Kulturveranstaltungen und andere Beschäftigung
- Behandlungspflege wie die Gabe von Medikamenten, Verbandswechsel etc.- Tages
- und Nachtpflege
- Verhinderungspflege
- Beratung der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen
Die Pflege zu Hause wird auch als häusliche Pflege bezeichnet. Hiermit ist das Versorgen von pflegebedürftigen Personen in ihrem häuslichen Umfeld gemeint. Nahezu drei Viertel aller pflegebedürftigen Personen in der Bundesrepublik erhalten ihre Pflege daheim. Das entspricht einer absoluten Zahl von mehr als 2,3 Millionen Menschen.
Einen Großteil der täglichen Pflege übernehmen die direkten Angehörigen – meist sind dies die Kinder oder Partner der Pflegebedürftigen. Ergänzend hierzu erhalten die Angehörigen teilweise Unterstützung von professionellen Betreuungs- und Pflegekräften. Das stellt eine enorme körperliche, zeitliche und psychische Entlastung dar. In Deutschland herrscht der Grundsatz "ambulant vor stationär", da die meisten Pflegebedürftigen sich daheim besser aufgehoben fühlen.
Erst wenn eine adäquate Versorgung dort nicht mehr möglich ist, erfolgt ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung.
Die Kosten für ambulante Dienste lassen sich nicht pauschal bestimmen. Sie hängen davon ab, wie viel Hilfe und Betreuung der Pflegebedürftige benötigt und wie oft der ambulante Pflegedienst Hilfe leistet. Somit schwanken die Kosten für die Pflege je nach Einzelfall stark.
Im Durchschnitt reichen sie von 500 € bis 2.500 € pro Monat. Nur einen Teil der Kosten übernimmt die Pflegeversicherung. Wie hoch der Anteil ist, steht in Abhängigkeit zum Pflegegrad der betreffenden Person. Alle Kosten, die über diesen Satz liegen, trägt der Pflegebedürftige selbst.
Pflegegrad 2: bis zu 724 Euro
Pflegegrad 3: bis zu 1363 Euro
Pflegegrad 4: bis zu 1693 Euro
Pflegegrad 5: bis zu 2095 Euro
Ein Pflegebedürftiger kann so lange zu Hause gepflegt werden, bis es sein gesundheitlicher oder geistiger Zustand nicht mehr zulässt. Somit kann es sein, dass diese Person bis zu ihrem Tod in ihrem Zuhause bleibt.
Bei einigen Erkrankungen wird jedoch irgendwann ein Schweregrad erreicht, der eine häusliche oder ambulante Pflege nicht mehr möglich macht. Sobald der Umfang der Pflegeleistungen nicht mehr tragbar ist, sollte über einen Wechsel in ein Heim mit 24-Stunden-Betreuung nachgedacht werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Pflegebedürftige rund um die Uhr optimal versorgt ist.
Um diese Frage korrekt zu beantworten, ist eine klare Differenzierung erforderlich: Die ambulante oder Häusliche Pflege stellt eine Leistung der Pflegeversicherung dar. Die häusliche Krankenpflege hingegen ist eine Leistung der Krankenkasse. Sie wird in akuten Krankheitsfällen notwendig und beinhaltet – ebenso wie die häusliche und ambulante Pflege – etliche Pflegeleistungen. Für gewöhnlich beziehen sich diese allerdings auf die Erkrankung des zu Pflegenden. Jedem Versicherten kommt nach § 37 SGB V ein Anspruch auf ambulante Krankenpflege zugute.
Das Pflegegeld bei der häuslichen Pflege steht der pflegebedürftigen Person zu. Sie hat einen Anspruch auf Pflegegeld, sobald ein Gutachter ihr einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 attestiert hat.
Umso höher der Pflegegrad ist, umso höher ist die Zahlung. Sie schwankt zwischen 316 und 901 € pro Monat. Diese monetäre Leistung ist an keinen Zweck gebunden. Der Pflegebedürftige kann darüber frei entscheiden. In der Praxis nutzen die Pflegebedürftigen das Pflegegeld oft, um den pflegenden Angehörigen finanziell zu unterstützen bzw. um zur Haushaltskasse einen Beitrag zu leisten. Der Betrag geht direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen.