Individuelle Pflege- und Betreuungsleistungen für Ihre Lebenssituation
Noch nicht ganz den Durchblick? Wir können helfen!
Wir begleiten sie durch die Pflegebedarfsermittlung, so dass Sie keine Leistung übersehen und die bestmögliche Pflege erhalten.
Wenn Sie sich für das betreute Wohnen und unseren Pflegeservices entscheiden, werden wir mit Ihnen alle finanziellen Möglichkeiten besprechen, alle potenziell möglichen Zuschüsse vorstellen und diese in Verbindung mit unseren Servicepaketen optimal verbinden. Rufen sie uns gerne heute noch an!
Die Grundlage: Pflegesachleistungen & Servicepakete
Die folgenden Servicepakete sind bei unserem ambulanten Pflegeservices gegen Aufpreis zubuchbar. Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein individuelles Angebot.
Servicepaket 1
"Rund um die Wohnung"
Gilt nur im zeitlichen Zusammenhang mit geplanten Pflegeeinsätzen. Umfasst insbesondere nachfolgende Leistungen (Häusliche Pflege und betreutes wohnen?)
Lüften
Rollläden öffnen/schließen
Mülleimer leeren
Briefkasten leeren
Haustiere füttern
Blumen gießen
kleinere handwerkliche Tätigkeiten,
z. B. Glühlampen wechseln
Leistungsbeitrag
1300 Punkte x Punktwert entsprechend Ihrer aktuellen Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI
Servicepaket 2
„Beratung, Beschaffung und Organisation ärztlicher Verordnungen und Rezepte“
Umfasst insbesondere nachfolgende Leistungen:
Einholen von Rezepten und Verordnungen häuslicher Krankenpflege
Beschaffung von Medikamenten
Vereinbarung von Terminen,
z. B. Fußpflege etc.Begleitung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Individuelle Beratung vor Ort oder im Büro zu Fragen der Ernährung, Inkontinenz etc.
Rücksprachen mit Angehörigen, Ärzten und anderen Organisationen
Leistungsbeitrag
850 Punkte x Punktwert entsprechend Ihrer aktuellen Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI
Servicepaket 3
„Betreutes Wohnen in den eigenen vier Wänden“
Umfasst insbesondere nachfolgende Leistungen:
Sicherheitsbesuche/Nachschauen 2 x wöchentlich (ca. 15 Minuten), alternativ täglicher Anruf, jedoch keine Hausbesuche
Bereitstellung eines Hausnotrufgerätes
Schlüsselverwahrung
Leistungsbeitrag
1800 Punkte x Punktwert entsprechend Ihrer aktuellen Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI
Unser Service für Sie: Individuell hinzubuchbare Leistungen
Individuell zu vereinbarende Leistungen (auch Beratung/Gutachten), die nach Zeit abgerechnet werden, sofern nicht in Paketen enthalten. Die Abrechnung erfolgt in Zeittakten. Sofern nichts anderes angegeben ist, beträgt ein Zeittakt 15 Minuten. Hierzu gehören auch alle Hauswirtschaftsleistungen, die das Budget der Pflegekassenleistungen überschreiten.
Fragen zu Finanzierung und Leistungen
Was ist die Vergütungsvereinbarung?
Ambulante Pflegedienste schließen
mit den gesetzlichen Pflegekassen einen Versorgungsvertrag, um Pflegesachleistungen abzurechnen. In den individuellen Vergütungsvereinbarungen wird die Vergütung mit dem jeweiligen Pflegedienst individuell geregelt.
Wer einen Dienst wählt, der keine Vergütungsvereinbarung mit der jeweiligen Pflegekasse hat, zahlt die Leistungen im ersten Schritt selbst. Dann werden die Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht. Sie erstattet bis zu 80 % des gesetzlich fixierten Höchstbetrags im zugeschriebenen Pflegegrad.
Die SZ Pflege GmbH verfügt über eine Versorgungsvertrag.
Welche Pflegeleistungen werden von der Pflegekasse übernommen?
Der Begriff "Pflegesachleistung" hat nichts mit "Sachen" zu tun. Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die sogenannte häusliche Betreuung.
Nimmt die pflegebedürftige Person die ihr zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält sie daneben ein anteiliges Pflegegeld. Mit dem Anteil aus dem Pflegegeld kann sie zum Beispiel einen Angehörigen für dessen Hilfe bezahlen.
Weitere Leistungen der Pflegekasse sind:
-Tages- und Nachtpflege
-Kurzzeitpflege
-Verhinderungspflege nach §39 SGBXI
-Entlastungsleistungen §45 SGBXI (125,00€ pro Monat)
-Wohnraumanpassung (einmalig bis 4.000,00€)
Pflegesachleisungen 2024:
Pflegegrad 2: bis zu 761 Euro
Pflegegrad 3: bis zu 1432 Euro
Pflegegrad 4: bis zu 1778 Euro
Pflegegrad 5: bis zu 2200 Euro
Wie wird die Pflegestufe festgestellt?
Der Pflegegrad einer Person wird unter Heranziehung von sechs Modulen bestimmt. Jedes einzelne Modul repräsentiert einen Bereich des täglichen Lebens, welcher für die Pflege von Bedeutung ist. Ein Gutachter kommt zu der pflegebedürftigen Person nach Hause und prüft den Pflegegrad anhand der einzelnen Module:
Modul 1: Mobilität – Kann sich die Person selbständig fortbewegen oder die Körperhaltung ändern?
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Kann die Person Entscheidungen selbst treffen und Bedürfnisse mitteilen?
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Gibt es Auffälligkeiten beim Verhalten wie Aggressionen, Ängste, Wahn etc.?
Modul 4: Selbstversorgung - Kann die Person selbst essen und trinken?
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – Ist für die Medikamentengabe und die Arztbesuche Hilfe notwendig?
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – Lässt sich der Tagesablauf selbständig gestalten?
Was ist die Preisliste der Krankenkassen?
Zwischen den Krankenkassen gibt es bezüglich des Preises und der angebotenen Leistungen etliche Unterschiede. Aus diesem Grund kann es ratsam sein, sich die Preisliste der Krankenkassen genau anzusehen. In diesen ist aufgeführt, wie hoch die Beiträge für wen sind und was die Krankenkasse dafür für Leistungen anbietet.
Je nach Einzelfall kann es ratsam sein, die Krankenkasse zu wechseln. Angepasst an den persönlichen Bedarf ist es so mitunter möglich, vom besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu profitieren.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Ab dem Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige ein monatliches Pflegegeld beziehen. Voraussetzung dafür ist, dass sie von Freunden, Angehörigen oder anderen Privatbetreuern in ihrer Wohnung umsorgt werden.
Pflegegeld ab 01.01.2024:
Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld.
Pflegegrad 2: 332 Euro
Pflegegrad 3: 573 Euro
Pflegegrad 4: 765 Euro
Pflegegrad 5: 946 Euro
Das Pflegegeld wird dem Pflegebedürftigen überwiesen. Er kann selbst bestimmen, wofür das Geld aufgewendet wird.